

natürlich, zeitlos und emotional
Eure besonderen Momente für immer festgehalten
AGB
1. Anwendungsbereich
1.1
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle der Fotografin Saskia Rachor erteilten Aufträge durch den Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2
Der Kunde erkennt mit Auftragserteilung die Geltung der AGB als Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und Fotografin an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden.
1.3
Abweichungen oder Sonderregelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Fotografin Saskia Rachor.
1.4
Zum Zeitpunkt des Fotoshootings gelten die aktuellen Preise der Fotografin Saskia Rachor. Diese Preise sind der öffentlich einsehbaren Preisliste auf der Homepage der Fotografin Saskia Rachor zu entnehmen.
2.Vertragsgegenstand
2.1.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin Saskia Rachor hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2.2
Grundlage der Vertragsbeziehung ist die schriftliche Buchung per E-Mail.
2.3
Gegenstand der Beauftragung von der Fotografin Saskia Rachor durch einen Kunden kann beispielsweise ein Neugeborenen-Fotoshooting, Schwangerschafts-Fotoshooting, Portrait-Fotoshooting, Familien-Fotoshooting, Workshops… sein.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1
Der Fotografin Saskia Rachor steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
3.2
Die von der Fotografin Saskia Rachor hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden bestimmt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.
3.3
Eine Bearbeitung der Fotoaufnahmen durch den Kunden oder durch Dritte ist nicht gestattet.
3.4
Eine Verwendung der Fotoaufnahmen in den Social Media ist gestattet, sofern die Fotografin Saskia Rachor als Urheber genannt wird. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde
Die Fotografin Saskia Rachor wie folgt als Urheber benennen:
Saskia Rachor Photo Artworks oder www.saskia-rachor.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen dem Kunden und der Fotografin Saskia Rachor zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
3.5
Eine kommerzielle Nutzung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Sinne einer Lizenz Vereinbarung und ist zudem kostenpflichtig. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
3.6
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
3.7
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin Saskia Rachor an den Kunden über.
3.8
Ein Verkauf der RAW Dateien an den Kunden ist nicht vorgesehen.
4. Vergütung, Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
4.1
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Fotoshootings aktuellen Preisliste von
Saskia Rachor Photo Artworks. Die Preisliste ist der Webseite von Saskia Rachor Photo Artworks zu entnehmen. Die dort einsehbaren Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2
Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Materialkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
4.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Saskia Rachor Photo Artworks ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
4.4
Die Fotografin Saskia Rachor ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über bis zu 50% der zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Fotografin Saskia Rachor berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
4.5
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nach Ablauf dieser Frist nicht begleicht. Der Fotografin Saskia Rachor bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
4.6
Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die Lichtbilder oder anderer bestellten Fotoprodukte Eigentum der Fotografin Saskia Rachor.
4.7
Die Auslieferung / Übergabe der bestellten Lichtbilder oder anderer bestellten Fotoprodukte erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung.
5. Haftung und Verjährung
5.1
Die Fotografin Saskia Rachor haftet für sich und die Erfüllung des Auftrags nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden haftet die Fotografin Saskia Rachor nur bei Fehlern, die sich durch ihre schuldhaften Pflichtverletzungen ereignet haben.
5.2
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin Saskia Rachor – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.3
Saskia Rachor Photo Artworks haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. Zudem haftet die Fotografin Saskia Rachor nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Saskia Rachor Photo Artworks erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
5.4
Saskia Rachor Photo Artworks haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte
Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Saskia Rachor Photo Artworks liegen.
5.5
Die Fotografin Saskia Rachor darf die Fotodateien bis zu zwölf Monate nach Beendigung des Auftrags aufbewahren. Im Anschluss daran ist sie berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.
5.6
Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
6. Allgemeine Fristen, Reklamationsfrist, Liefertermine und Höhere Gewalt
6.1
Dem Kunden werden innerhalb 14 Tage nach Fotoshooting die Bilder zur Ansicht in einer Onlinegalerie zur Verfügung gestellt, damit er eine Auswahl treffen kann welche der erstellten Fotodateien er käuflich erwerben möchte.
6.2
Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Saskia Rachor Photo Artworks. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
6.3
Für die Bildauswahl hat der Kunde 14 Tage Zeit. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Bereitstellung der Vorschaugalerie muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Saskia Rachor Photo Artworks etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags-und ordnungsgemäß zugegangen.
6.4
Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
6.5
Die Frist für die Bildauswahl kann einmalig auf weitere 7 Tage kostenfrei verlängert werden (nicht aber die Frist der Reklamation) Jede weitere Fristverlängerung der Bildauswahl beläuft sich auf 1 Euro je Kalendertag.
6.7
Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch die Fotografin Saskia Rachor setzt voraus, dass die Fotografin Saskia Rachor sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens der Fotografin Saskia Rachor nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
6.8
Liefertermine und Fristen bezüglich der Bildübergabe oder Auslieferung an den Kunden für Lichtbilder und andere Fotobestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin Saskia Rachor bestätigt worden sind. Die Fotografin Saskia Rachor bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.9
Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.10
Der Kunde wurde explizit darauf hingewiesen, nach Ankunft des Fotopakets den USB- Stick, die Foto CD / DVD zu begutachten und zu überprüfen, ob auch alle Fotodateien auf dem Speichermedium lesbar sind. Ebenso wurde der Kunde darauf hingewiesen, sämmtliche Fotodateien auf dem vom Fotografen beigefügten Speichermedium ( USB, CD, DVD, Download) nochmal zusätzlich auf einem weiteren Speichermedium des Kunden als sogenannte Sicherungskopie zu speichern/ sichern.
Reklamationen auf die funktionalität des gelieferten Speichermediums werden innerhalb 14 Tage kostenfrei ersetzt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als funktionsfähig und einwandfrei abgenommen. Eine Reklamation ist dann nicht mehr möglich.
6.11
Wie in Punkt 5.5 beschireben archiviert die Fotografin Saskia Rachor die Fotos der Kunden für bis zu zwölf Monate nach Beendigung des Auftrags. Im Anschluss daran werden die Fotoaufnahmen unwiderruflich gelöscht. Außnahmen hierzu gelten bei Fotoaufnahmen, für welche die Fotografin Saskia Rachor das schriftliche Okay des Kunden zur Veröffentlichung erhalten hat. Hierfür ist die Fotogarfin Saskia Rachor berechting, die von Ihr zur Veröffentlichung (für Werbung, für Homepage (www.saskia-rachor.de) oder für Social Media (Facebook, Instagram, etc. ) ausgewählten Fotodateien für einen unbestimmten Zeitraum zu verwalten und , für den vom Kunden schriftlich erlaubten Rahmen, zu verwenden.
7. Bildbearbeitung
7.1
Die Bearbeitung der Fotodateien erfolgt noch bevor der Kunde Die Fotos zur Ansicht und Bildauswahl erhält. Eine Bildauswahl am unbearbeiteten Rohmaterial ist ausgeschlossen.
7.2
Die Bilder werden grundsätzlich durch die Fotografin Saskia Rachor in Belichtung, Farbstimmung, Look und Beschnitt nach dem eigenen Ermessen und Geschmack der Fotografin basisbearbeitet.
7.3
Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von der Fotografin Saskia Rachor ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich und bedarf der Schriftform.
7.4
Der Kunde hat nach Bereitstellung der Vorschaugalerie der erstellten Fotoaufnahmen einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer weiteren Bearbeitung zu äußern, sofern die Wünsche des Kunden dem gewöhnlichen Stil der Fotografin Saskia Rachor entsprechen. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite entsprechend einen Eindruck verschaffen. Nach Bereitstellung der Vorschaugalerie muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Saskia Rachor Photo Artworks etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags-und ordnungsgemäß zugegangen.
7.5
Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Saskia Rachor Photo Artworks kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab in einem Vorgespräch per E-Mail oder telefonisch eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Saskia Rachor Photo Artworks. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
8. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Stornierung
8.1
Der Kunde verpflichtet sich pünktlich zu dem vereinbarten Termin im Fotoatelier erscheinen. Verspätungen werden von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt der Fotografin Saskia Rachor, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin Saskia Rachor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin Saskia Rachor auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin Saskia Rachor kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Saskia Rachor auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8.3
Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich.
8.4
Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden dem Kunden 25 % der gebuchten Basisleistung in Rechnung gestellt.
8.5
Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin werden dem Kunden 50 % der gebuchten Basisleistung in Rechnung gestellt.
8.6
Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres - ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
8.7
Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist der vollständige Betrag einer Basisleistung fällig.
8.8
Kann Saskia Rachor Photo Artworks aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
8.9
Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Termins führen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
9. Drittanbieter
9.1
Zur Erbringung der vereinbarten Leistung ist es für die Fotografin Saskia Rachor notwendig, im eigenen Namen Drittanbieter (Onlinegalerie und Druckerei) hinzuzuziehen. Dies bedarf einer Zustimmung seitens des Kunden, welche im Fotovertrag Festgehalten wird.
10. Gutscheine
10.1
Der Kunde kann bei der Fotografin Saskia Rachor Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen bei der Fotografin Saskia Rachor. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
11.Allgemeine Hinweise für den Ablauf des Fotoshootings bei Saskia Rachor Photo Artworks
11.1
Die Fotografin Saskia Rachor übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
11.2
Die Kontaktaufnahme sowie die terminliche Abstimmung mit der Fotografin Saskia Rachor erfolgt am besten per E-Mail.
11.3
Alle Kunden erhalten vor jedem Termin einen Informationslink mit allen wichtigen Informationen für die Vorbereitung unserer Fotosession, eine Datenschutzerklärung, einen Vertrag sowie die AGB zum Durchlesen.
11.4
Neugeborenenfotos sollten innerhalb der ersten 14 Lebenstage stattfinden.
11.5
Hat sich ein Kunde rechtzeitig und verbindlich für eine Neugeborenensession angemeldet während das Kind noch nicht geboren war, so ist die Fotografin Saskia Rachor darauf angewiesen, um nach der Geburt innerhalb der ersten 14 Lebenstage des Neugeborenen Kindes einen Termin zu garantieren, dass sich die Eltern spätestens 2 Tage nach der Entbindung mit ihr in Verbindung setzen um einen finalen und festen Fotoshootingtermin zu vereinbaren.
11.6
Die Fotosessions finden in der Regel und wenn nicht anders vereinbart montags bis freitags um 10 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit für Ausnahmen für Nachmittagssessions (wegen Schulpflichtigen Kindern), Sessions am späten Abend bei Sonnenuntergang oder Termine am Wochenende (Fotoevents oder Workshops). Über diese Ausnahmeregelungen entscheidet die Fotografin Saskia Rachor im eigenen Ermessen.
Bei Fotosessions außer Haus an besonderen Locations werden 0,80€/km veranschlagt.
11.7
Dem Kunden oder auch der Begleitung des Kunden ist es nicht gestattet während der Fotosession Fotoaufnahmen oder Videos neben der Fotografin Saskia Rachor von den Kindern, Babys, Neugeborenen, Familienangehörigen oder anderen zu fotografierenden Personen zu machen. Allerdings ist dem Kunden oder der Begleitung des Kunden gestattet Fotos der Gesamtsituation – sogenannte Making-offs zu machen, sofern diese Aufnahmen der Qualität und der Bildsprache der Fotografin Saskia Rachor unterliegen.
11.8
Der Kunde bringt bei einer Fotosession genügend Verpflegung (Getränke / Snacks) für sich und für seine Familienangehörigen, Kinder oder auch Begleitpersonen mit. Ferner denkt der Kunde bei Babys und Kleinkinder an ausreichend Wickelzubehör, Windeln sowie Feuchttücher und genügend Wechselsachen.
11.9
Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
11.10
Für Fotoshootings mit Haustieren im Fotoatelier von Saskia Rachor Photo Artworks beachten Sie bitte,
dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen,
fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können. Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.
11.11
Nach der Fotosession werden die erstellten Fotoaufnahmen von der Fotografin Saskia Rachor in Belichtung, Farbstimmung, Look und Beschnitt nach dem eigenen Ermessen und Geschmack der Fotografin basisbearbeitet.
Die Bearbeitung der Fotodateien erfolgt noch bevor der Kunde Die Fotos zur Ansicht und Bildauswahl erhält. Eine Bildauswahl am unbearbeiteten Rohmaterial ist ausgeschlossen.
Dem Kunden werden innerhalb 14 Tage nach Fotoshooting die Bilder zur Ansicht in einer Onlinegalerie zur Verfügung gestellt, damit er eine Auswahl treffen kann welche der erstellten Fotodateien er käuflich erwerben möchte.
Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von der Fotografin Saskia Rachor ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich und bedarf der Schriftform.
11.12
Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Saskia Rachor Photo Artworks kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab in einem Vorgespräch per E-Mail oder telefonisch eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Saskia Rachor Photo Artworks. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet
11.13
Für die Bildauswahl hat der Kunde 14 Tage Zeit. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Bereitstellung der Vorschaugalerie muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Saskia Rachor Photo Artworks etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags-und ordnungsgemäß zugegangen. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Die Frist für die Bildauswahl kann einmalig auf weitere 7 Tage kostenfrei verlängert werden (nicht aber die Frist der Reklamation) Jede weitere Fristverlängerung der Bildauswahl beläuft sich auf 1 Euro je Kalendertag.
11.11
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Fotoshootings aktuellen Preisliste von
Saskia Rachor Photo Artworks. Die Preisliste ist der Webseite von Saskia Rachor Photo Artworks zu entnehmen. Die dort einsehbaren Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Materialkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nach Ablauf dieser Frist nicht begleicht. Der Fotografin Saskia Rachor bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die Lichtbilder oder anderer bestellten Fotoprodukte Eigentum der Fotografin Saskia Rachor. Die Auslieferung / Übergabe der bestellten Lichtbilder oder anderer bestellten Fotoprodukte erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung.
12. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mails, E-Mailadressen usw) werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die erstellten Fotos werden für den Kunden sechs Monate auf einem externen Speichermedium archiviert und ebenfalls nach Ablauf dieser Frist gelöscht.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen– bleiben unberührt.
Stand: Mai 2019